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Aktenzeichen I 293/03

Datum 02.12.1903

Leitsatz Wird die Anwendung des § 344 Abs. 2 H.G.B. dadurch ausgeschlossen, daß dem Schuldscheine eine Verbindlichkeit, welche an sich nicht dem Handelsgewerbe des Schuldners angehört, zugrunde liegt? Wird die Fortführung des Geschäfts auch dadurch im Sinne des § 27 Abs. 2 H.G.B. von dem Erben eingestellt, daß er das Geschäft nebst Firma auf einen anderen überträgt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464038320196

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