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Aktenzeichen VI 164/03

Datum 10.12.1903

Leitsatz Beweislast bei der Klage auf Auszahlung eines versprochenen Darlehns, wenn der Beklagte einen Schuldschein in Händen hat, worin der Kläger den Empfang des Darlehns bekennt.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640383C0235

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