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Aktenzeichen I 201/03

Datum 30.12.1903

Leitsatz Kann die Zusicherung beim Verkauf von Aktien, die Dividende sei durch Hinterlegung von "Wertpapieren" gedeckt, die Auflösungsklage nach Art. 1184 Code civil begründen, wenn verschwiegen ist, daß die hinterlegten Papiere Aktien desselben Unternehmens sind? Inwieweit ist die Anwendung des Art. 169 Einf.-Ges. zum B.G.B. auf vor dem 1. Januar 1900 begründete Ansprüche ausgeschlossen? Ist die Zusicherung von Nebenrechten bei dem Verkauf von Aktien eine Zusicherung von Eigenschaften im Sinne des § 459 Abs. 2 B.G.B.?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464038420253

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