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Aktenzeichen I 361/03

Datum 09.01.1904

Leitsatz 1. Tritt, wenn von einem Bankkonsortium der von ihm fest übernommene Teilbetrag einer öffentlichen Anleihe zur Zeichnung aufgelegt wird, der Zeichner nur zu der einzelnen Bank, bei der er zeichnet, und von der seine Zeichnung angenommen wird, oder zu dem Konsortium in ein Vertragsverhältnis? 2. Anwendungsgebiet des § 7 Abs. 3 des Reichsstempelgesetzes.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640384B0297

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