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Aktenzeichen VIII 416/03

Datum 15.01.1904

Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzung kann auch nach Ablauf der einjährigen Frist die Kontursmäßige Anfechtung nach § 41 Abs. 2 K.D. einredeweise geltend gemacht werden? 2. Verhältnis des § 823 B.G.B. yu den Normen über die Verletzung des Eigentumsanspruch (§§ 989 flg. B.G.B.).

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640384E0313

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