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Aktenzeichen I 371/03

Datum 16.01.1904

Leitsatz Welche Ansprüche hat der Wechselschuldner, der einen Wechsel für künftige Schuld ausgestellt hat, wenn der Wechsel gegen die Abrede in Umlauf gesetzt war und von dem Wechselschuldner hat eingelöst werden müssen? Findet gegen diese Ansprüche eine Aufrechnung statt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640384F0317

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