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Aktenzeichen IV 251/03
Datum 07.01.1904
Leitsatz Ist im Falle des § 2242 Abs. 2 B.G.B. die Feststellung der Erklärung des Erblassers, daß er nicht schreiben könne, wesentliches Formerfordernis des Testaments?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464038590366
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