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Aktenzeichen II 235/03
Datum 15.01.1904
Leitsatz Erlangt ein Warenzeichen, welches ohne den zugehörigen Geschäftsbetrieb auf einen Anderen übertragen und in der Zeichenrolle umgeschrieben worden ist, seine Rechtswirksamkeit dadurch wieder, daß es auf denjenigen, der den Geschäftsbetrieb fortgesetzt hat, übertragen und umgeschrieben wird?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640385A0369
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