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Aktenzeichen I 403/03

Datum 03.02.1904

Leitsatz Ist die Aktiv- und Passivlegitimation in einem Rechtsstreite über Berge- oder Hilfslohn nach dem Zeitpunkte der Erhebung der im § 39 der Strandungsordnung vorgesehenen Klage zu beurteilen? Werden die Ladungseigentümer im Verfahren vor dem Strandamte rechtswirksam durch den Schiffer vertreten, und genügt die Zustellung des Bescheides an diesen, um gegen erstere die Ausschlußfrist des § 39 der Strandungsordnung in Lauf zu setzen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464038600391

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