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Aktenzeichen V 336/03
Datum 10.02.1904
Leitsatz Wieweit ist der Rechtsweg zulässig gegen die Heranziehung zu Straßenanliegerbeiträgen? (§ 75 des preußischen Gesetzes vom 2. Juli 1875.) Entsteht die Verpflichtung zu bestimmten Beiträgen schon mit der entsprechenden dinglichen Belastung der anliegenden Grundstücke, oder erst mit der Veranlagung der Beiträge? Wem ist der Veranlagungsbeschluß zuzustellen? (§ 65 Abs. 4 des preußischen Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893.)
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464038610396
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