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Aktenzeichen III 315/03

Datum 02.02.1904

Leitsatz Ist im Sinne des Art. 170 Einf.-Ges. zum B.G.B. das Schuldverhältnis noch vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzbuchs entstanden, wenn zur Begründung des Anspruchs auf die mündlich vereinbarte Vergütung für eine übernommene Handlung im Sinne des 8. Abschn. A.L.R. I. 11 nicht nur gemäß § 165 A.L.R. I. 5 die vollständige Leistung der Handlung, sondern auch der Eintritt eines bestimmten Erfolges erforderlich ist, und zwar die Handlung noch völlig vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs geleistet, der Erfolg aber erst nach diesem Zeitpunkte eingetreten ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464039040016

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