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Aktenzeichen I 392/03

Datum 25.01.1904

Leitsatz Abweisung der im Urkundenprozeß erhobenen Klage als in der gewählten Prozeßart unstatthaft, wenn festgestellt ist, daß das zugrunde gelegte Saldoanerkenntnis sich zum Teil auf nichtige Posten bezieht; hat das Gericht zu prüfen, ob nicht unter Ausscheidung der nichtigen Posten sich für den Kläger noch ein Aktivsaldo ergeben wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640390A0042

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