Aktenzeichen VI 428/03
Datum 28.01.1904
Leitsatz 1. Gilt der Satz, daß einem materiell begründeten Klagantrag auch dann stattzugeben ist, wenn die Fälligkeit und Verfolgbarkeit der Klageforderung nicht zur Zeit der Klagerhebung vorhanden war, aber vor dem zu erlassenden Urteile, wenn auch erst in höherer Instanz, eingetreten ist, auch für die Revisionsinstanz, mithin auch dann, wenn die Fälligkeit erst nach dem Schlusse der mündlichen Verhandlung, auf die das Berufungsurteil ergangen war, eingetreten ist? 2. Wen trifft die Beweislast, wenn der eine Teil sich auf die gesetzlichen Rechtsfolgen eines Rechtsgeschäfts stützt, der Gegner aber behauptet, daß diese Rechtsfolgen durch eine abweichende Vereinbarung ausgeschlossen worden seien?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640390B0046
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