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Aktenzeichen IV 419/03

Datum 18.02.1904

Leitsatz 1. Kann im Regelfalle des § 1606 Abs. 2 B.G.B. der Vater des minderjährigen und unverheirateten Kindes einer dem § 1603 Abs. 2 entsprechenden Steigerung seiner Unterhaltspflicht damit begegnen, daß er das Kind auf die Unterhaltspflicht der Mutter verweist? Wie ist alsdann die Beweislast zu regeln? 2. Darf der Vater dem Anspruche auf Zahlung einer Unterhaltsrente das Verlangen entgegenstellen, daß das am anderen Orte lebende Kind den Unterhalt in Gestalt der unmittelbaren Verpflegung bei ihm entgegennehme?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464039100069

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