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Aktenzeichen II 535/03

Datum 16.02.1904

Leitsatz Ist die Abänderung des Güterstandes der Fahrnisgemeinschaft in den der Gütertrennung, soweit infolge derselben für die Zukunft die Nutzungen des eingebrachten Gutes der Frau dem Zugriffe der Gläubiger des Mannes nicht mehr unterliegen, der Anfechtung aus § 3 Ziff. 4 des Anfechtungsgesetzes vom 20. Mai 1898 entzogen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464039120081

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