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Aktenzeichen II 254/03

Datum 19.02.1904

Leitsatz Ist § 254 B.G.B. in solchen Fällen anwendbar, in welchen wegen des Vorliegens der Voraussetzungen des § 122 Abs. 2 B.G.B. eine auf der Bestimmung des Abs. 1 dieses Paragraphen beruhende Schadensersatzpflicht des Erklärenden nicht eingetreten wäre?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464039130087

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