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Aktenzeichen III 346/03

Datum 19.02.1904

Leitsatz 1. Ist der Vorstand eines aktiver Parteifähigkeit ermangelnden Personenvereins kraft der in den Satzungen ihm beigelegten Befugnis, die Gesellschaft in allen von ihr und gegen sie anzustellenden Rechtsstreitigkeiten zu vertreten, ermächtigt, im eigenen Namen für Rechnung der Gesellschaft Klage zu erheben? 2. Inwiefern kann derjenige, welcher als Bevollmächtigter der Vereinsmitglieder vor Gericht auftritt, seine Vollmacht durch Vorlegung einer ihm von dem Vorstand ausgestellten Prozeßvollmachtsurkunde nachweisen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464039140090

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