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Aktenzeichen III 419/03

Datum 23.02.1904

Leitsatz 1. Rechtliche Bedeutung der Deklaration vom 29. Mai 1820 zu § 157 der preußischen Städte-Ordnung vom 19. November 1808 wegen der Verpflichtung der Städte zur Besetzung der städtischen Unterbedientenstellen mit versorgungsberechtigten Militärinvaliden. 2. Verhältnis des durch den Königlichen Erlaß vom 20. Juni 1867 genehmigten Reglements über die Zivilversorgung und die Zivilanstellung der Militärpersonen 2c vom 16. Juni 1867 zu dieser Deklaration. 3. Rechtliche Bedeutung der §§ 14 und 15 des preußischen Gesetzes vom 21. Juli 1892 über die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen in der Verwaltung der Kommunalverbände. 4. Wie regelt sich die Darlegungs- und Beweispflicht, wenn eine Zivilperson, der unter Verletzung der früheren Bestimmungen über die Versorgung der Militäranwärter eine städtische Beamtenstelle übertragen ist, nach dem bis zum Inkrafttreten des Gesetzes vom 21. Juli 1892 in Geltung gewesenen Rechte gleichwohl rechtsgültig lebenslänglich angestellt oder nach Eintritt der Geltung dieses Gesetzes in der Stelle belassen zu sein behauptet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640391B0120

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