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Aktenzeichen VI 266/03

Datum 25.02.1904

Leitsatz 1. Wahlschuld, oder Gattungsschuld? 2. Kann durch die von einem Dritten veranlaßte Verhinderung des Schuldners an einer beabsichtigten obligatorischen Leistung eine unerlaubte Handlung im Sinne des § 823 B.G.B. begangen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640391D0138

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