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Aktenzeichen VI 318/03

Datum 25.02.1904

Leitsatz Sind die Vorschriften des internationalen Übereinkommens über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 14. Oktober 1890 revisible Rechtsnormen auch dann, wenn der Tatbestand des erhobenen Anspruches nach den Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts die Anwendung ausländischen Rechts bedingt, und auch das internationale Übereinkommen hiernach als ausländisches Recht zur Anwendung zu kommen hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640391E0142

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