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Aktenzeichen II 367/03

Datum 01.03.1904

Leitsatz Haftet die Postverwaltung für den Schaden, der durch das Versehen des mit der Zustellung eines gerichtlichen Schriftstücks nach den Bestimmungen der Zivilprozeßordnung betrauten Beamten (Postboten) infolge der hierdurch herbeigeführten Ungültigkeit der Zustellung verursacht worden ist? Kann insbesondere diese Haftbarkeit auf Art. 1384 Code civil, soweit derselbe in Frage kommt, gegründet werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464039210150

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