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Aktenzeichen V 36/04

Datum 12.03.1904

Leitsatz 1. Welche Gräben und welche Abwässerung versteht das Gesetz (§ 100 A.L.R. I. 8) unter Gräben, "wodurch das Wasser seinen ordentlichen und gewöhnlichen Ablauf hat"? 2. Zur Auslegung des § 904 B.G.B. (Notstand).

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640392B0187

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