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Aktenzeichen IV 447/03
Datum 14.03.1904
Leitsatz Wie bestimmt sich gemäß § 1572 B.G.B. die Frist zur Geltendmachung von Ehescheidungsgründen im Falle der Widerklage?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640392C0192
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