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Aktenzeichen V 394/03

Datum 23.03.1904

Leitsatz 1. Hat die für den Ersteher eines Grundstücks eingetragene Vormerkung auf Löschung einer Hypothek, falls diese sich mit dem Eigentum in einer Person vereinigt, die Wirkung, daß die in das geringste Gebot aufgenommene, zur Eigentümergrundschuld gewordene Hypothek dem Ersteher zufällt, oder hat der Ersteher ihren Betrag bar zu zahlen? 2. Kann in der Mitteilung des Versteigerungsrichters von dem Bestehen einer solchen Vormerkung die Bestimmung gefunden werden, daß die Eigentümergrundschuld nicht bestehen bleiben solle?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464039300209

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