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Aktenzeichen VII 530/03

Datum 29.03.1904

Leitsatz Kann derjenige, der als angeblicher Bauherr auf Grund des § 29 des Bau-Unfallversicherungsgesetzes vom 11. Juli 1887 in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juli 1900 (R.G.Bl. S. 573. 698) Versicherungsbeiträge hat zahlen müssen, diese im ordentlichen Rechtswege zurückfordern, wenn er geltend macht, er sei nicht Bauherr gewesen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464039330219

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