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Aktenzeichen V 455/03

Datum 30.03.1904

Leitsatz 1. Kann das von einer Aufbewahrungshalle für die Wagen einer elektrischen Straßenbahn ausgehende Geräusch als ortsüblich im Sinne des § 906 B.G.B. gelten? 2. Müssen beeinträchtigende Einwirkungen auf ein Grundstück als ortsüblich vom Eigentümer dann ertragen werden, wenn sie schon vor seinem Erwerb des Grundstücks begonnen haben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464039350224

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