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Aktenzeichen II 354/03

Datum 15.03.1904

Leitsatz 1. Ist der § 471 Z.P.O. auch in solchen Fällen anwendbar, in welchen schon zur Zeit der Eidesauflegung die Unmöglichkeit einer wirksamen Leistung des Eides durch den bezeichneten Schwurpflichtigen zwar tatsächlich vorlag, aber den Parteivertretern und dem Prozeßgerichte nicht bekannt war? 2. Wird in solchen Fällen die Anwendung des § 471 dadurch ausgeschlossen, daß die schwurpflichtige Prozeßpartei in der Lage war, gegen das den Eid auferlegende bedingte Endurteil ein Rechtsmittel einzulegen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464039370235

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