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Aktenzeichen V 15/04
Datum 09.04.1904
Leitsatz 1. Kann in den Belästigungen der Nachbaren durch das unzüchtige Treiben in einem Grundstücke eine Einwirkung im Sinne des § 906 B.G.B. gefunden werden? 2. Kann unter Umständen von den Nachbaren auf Einstellung solchen Treibens auf Grund des § 826 B.G.B. geklagt werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464039380239
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