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Aktenzeichen VII 420/03
Datum 02.02.1904
Leitsatz Können bei einer Teilenteignung die allgemeinen Vorteile, die dem Restbesitze des Eigentümers aus dem Unternehmen erwachsen, zu dessen Zwecken die Enteignung erfolgt, aufgerechnet werden gegen die Entschädigung a) für den enteigneten Teil, b) für die dem Restbesitz des Eigentümers aus dem Unternehmen erwachsenden Nachteile, namentlich in den Fällen neuer Straßenanlagen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464039390242
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