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Aktenzeichen I 466/03
Datum 03.03.1904
Leitsatz 1. Kann ein rechtskräftig bestätigter Zwangsvergleich überhaupt, und insbesondere vom Zwangsvergleichsbürgen hinsichtlich seiner Bürgschaftserklärung, wegen Irrtums angefochten werden? 2. Kann eine im Prüfungstermin ordnungsmäßig festgestellte Forderung in einem späteren Termin mit rechtlicher Wirkung bestritten werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640393E0270
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