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Aktenzeichen VII 575/03

Datum 18.03.1904

Leitsatz Dauert das Pfändungspfandrecht an den im Gewahrsam des Schuldners belassenen Pfandsachen fort, wenn der Schuldner die Pfandzeichen mit Zustimmung des Gläubigers beseitigt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464039470323

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