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Aktenzeichen IV 370/03

Datum 07.04.1904

Leitsatz Gilt die Vorschrift, daß der zu Entmündigende persönlich unter Zuziehung eines Sachverständigen zu hören ist, auch für das Berufungsverfahren über die Anfechtungsklage?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464039490330

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