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Aktenzeichen IV 370/03
Datum 07.04.1904
Leitsatz Gilt die Vorschrift, daß der zu Entmündigende persönlich unter Zuziehung eines Sachverständigen zu hören ist, auch für das Berufungsverfahren über die Anfechtungsklage?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464039490330
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