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Aktenzeichen VII 109/04

Datum 22.04.1904

Leitsatz Ist eine Einspruchsfrist nach § 339 Abs. 2 Z.P.O. zu bestimmen, wenn das Versäumnisurteil dem Beklagten, der nicht im Deutschen Reiche wohnt und weder einen Zustellungsbevollmächtigten benannt noch einen Prozeßbevollmächtigten bestellt hat, gemäß § 175 Z.P.O. durch Aufgabe zur Post zugestellt ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640394B0334

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