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Aktenzeichen VII 490/03

Datum 22.04.1904

Leitsatz Zur Auslegung des § 341 Abs. 3 B.G.B. Begriff der "Annahme der Erfüllung" und des "Vorbehalts der Vertragsstrafe". In welchem Zeitpunkte muß die Erklärung des Vorbehalts erfolgen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640394C0337

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