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Aktenzeichen VI 460/03

Datum 24.03.1904

Leitsatz 1. Wird durch die gerichtliche Geltendmachung eines Teils des Anspruchs die Verjährung auch in betreff des übrigen Teils unterbrochen? 2. Replik der Arglist gegenüber der Einrede der Verjährung.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464039520372

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