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Aktenzeichen VII 55/04

Datum 12.04.1904

Leitsatz 1. Nach welchen Gesichtspunkten ist über die Prozeßkosten zu erkennen, wenn der Beklagte im Laufe des Rechtsstreites eine Gegenforderung erlangt, diese, wenngleich nur eventuell, zur Aufrechnung gegen die Klageforderung benutzt, der Kläger alsdann die Hauptsache für erledigt erklärt, und beide Parteien nur im Kostenpunkte Anträge stellen? 2. Zum Begriff des Handwerks im Sinne der Gewerbeordnung.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464039540381

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