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Aktenzeichen VI 620/03

Datum 17.03.1904

Leitsatz Aussperrung eines Arbeiters durch einen Arbeitgeberverband. Haftung desjenigen, der diese Maßregel veranlaßt hat, für den dem Arbeiter verursachten Schaden, wenn die Aussperrung nach den von dem Verbande getroffenen Maßnahmen dem betreffenden Arbeiter in weitgehender Weise die Erlangung von Arbeit erschwert und sich gegenüber dem Verhalten des Arbeiters als eine unbillige Härte darstellt.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464039600418

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