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Aktenzeichen III 35/03

Datum 22.05.1903

Leitsatz 1. Ist bei Pensionierung einer aus dem Heere zur Schutztruppe übergetretenen und bei dieser zum Deckoffizier beförderten deutschen Militärperson die bei der Schutztruppe erreichte Charge maßgebend? 2. Sind bei Pensionierung eines aus dem Heere hervorgegangenen Deckoffiziers der Schutztruppe die Gebührnisse eines Deckoffiziers der Marine in analoger Anwendung zugrunde zu legen? 3. Ist bei Berechnung des Dienstalters die in der Heimat vor dem Eintritt in die Schutztruppe zurückgelegte Dienstzeit zu berücksichtigen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403A010001

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