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Aktenzeichen VII 288/03
Datum 20.11.1903
Leitsatz Ist der Gerichtsstand des Vermögens, soweit Wertpapiere, insbesondere Inhaberpapiere, in Betracht kommen, lediglich bei dem Gerichte des Ortes, wo die Wertpapiere sich befinden, oder auch bei dem Gerichte des Ortes, an dem der Schuldner der verbrieften Forderungen seinen Wohnsitz hat, begründet?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403A020008
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