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Aktenzeichen I 418/03

Datum 27.02.1904

Leitsatz Ist die Schadensersatzpflicht desjenigen, welcher auf Grund eines eingetragenen, aber nicht schutzfähigen Gebrauchsmusters einen anderen an der Herstellung des Musters in seinem Gewerbebetriebe verhindert hat, nur im Falle der Kenntnis, oder auch schon im Falle fahrlässiger Unkenntnis von der Schutzlosigkeit des Gebrauchsmusters begründet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403A060024

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