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Aktenzeichen VII 528/03
Datum 29.03.1904
Leitsatz Kann die Anfechtung nach §§ 29 flg. K.O. wirksam durch eine Erklärung erfolgen, die außerhalb eines Prozeßverfahrens dem Anfechtungsgegner gegenüber abgegeben wird? Genügt es, daß sie in einem vorbereitenden Schriftsatze erklärt, und dieser dem Anfechtungsgegner zugestellt wird?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403A0B0044
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