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Aktenzeichen I 15/04
Datum 20.04.1904
Leitsatz Können in der Zeit zwischen dem Abschlusse des Gesellschaftsvertrages und der Eintragung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung in das Handelsregister Beschlüsse der Gesellschaft mit Kraft für die einzutragende Gesellschaft gefaßt werden? Setzt die erneute Aufforderung im Sinne des § 21 des Gesetzes, betr. die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister voraus?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403A0E0055
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