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Aktenzeichen IV 25/04

Datum 21.04.1904

Leitsatz 1. Ist die Erlassung eines Teilurteils erforderlich, wenn mit der Klage auf Vorlegung eines Vermögensverzeichnisses und auf Leistung des Offenbarungseides die Klage auf Zahlung der geschuldeten Summe verbunden ist, und die Klage begründet erscheint? 2. Sind die Voraussetzungen der Feststellungsklage erforderlich für eine Verurteilung zur Zahlung unter Vorbehalt der Feststellung des Betrages und für die Feststellung einer nicht ziffermäßig bestimmten Geldforderung? 3. Bedarf es zur Feststellung der nicht ziffermäßig bestimmten Forderung eines Pflichtteilsberechtigten auch der Entscheidung über die Anrechnung von Zuwendungen und über die Aufrechnung von Gegenforderungen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403A0F0057

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