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Aktenzeichen III 454/03
Datum 26.04.1904
Leitsatz Können öffentliche Pfandleiher im Sinne des § 34 Gew.O. Forderungen aus Darlehnen, welche sie in ihrem Geschäftsbetriebe gegen Faustpfänder gewährt haben, an Dritte, die nicht öffentliche Pfandleiher sind, übertragen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403A130071
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