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Aktenzeichen I 23/04

Datum 27.04.1904

Leitsatz 1. Erfordert die in § 423 H.G.B. vorgesehene Verlustanzeige die Erklärung des Lagerhalters, die Ware sei bei ihm verloren gegangen, oder genügt es, daß der Einlagerer aus der Erklärung des Lagerhalters in Verbindung mit dem von ihm selbst unterstellten Sachverhalte auf einen solchen Verlust schließen kann? 2. Voraussetzungen der Unterbrechung der Verjährung durch Streitverkündung nach § 209 Abs. 2 Ziff. 4 B.G.B.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403A140076

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