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Aktenzeichen IV 169/04
Datum 28.04.1904
Leitsatz Welchen Umfang hat die Verpflichtung des Miterben, den übrigen Erben auf Verlangen Auskunft über die Zuwendungen zu erteilen, die er nach §§ 2050-2053 B.G.B. zur Ausgleichung zu bringen hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403A160088
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