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Aktenzeichen IV 158/04

Datum 28.04.1904

Leitsatz Darf das Amtsgericht eines deutschen Bundesstaates von dem Amtsgericht eines anderen deutschen Bundesstaates im Wege des Rechtshilfeersuchens auf Grund des § 2 des Reichsgesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Verbindung mit § 167 Abs. 1 daselbst und § 129 Abs. 2 B.G.B. die gerichtliche Beurkundung einer bei dem ersuchenden Gericht (als Registerbehörde) in formell ungenügender Art erfolgten Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister fordern?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403A170094

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