zurück

Aktenzeichen VI 520/03

Datum 02.05.1904

Leitsatz Rechtliche Beurteilung des Falles, wenn wegen eines zur landgerichtlichen Zuständigkeit gehörigen Anspruches Zahlungsbefehl erlassen worden ist, der Mahnkläger, nachdem der Widerspruch erhoben ist, den Anspruch abtritt, und der Zessionar innerhalb der in § 697 Z.P.O. bestimmten Frist Klage in einer Weise erhebt, die erkennen läßt, daß er das Mahnverfahren fortsetzen wolle, der Beklagte aber dem Eintritte des Zessionars in den Prozeß widerspricht.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403A180098

Download PDF

zurück