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Aktenzeichen VII 372/03
Datum 03.05.1904
Leitsatz Wie vollzieht sich die Rückgewähr einer Forderung, die zugunsten eines Konkursgläubigers gepfändet und diesem zur Einziehung überwiesen ist, wenn die Pfändung nach § 30 Nr. 2 K.O. mit Erfolg angefochten ist, der Pfändungspfandgläubiger aber die Aufrechnung der gepfändeten Forderung mit einer dem Drittschuldner ihm -- dem Gläubiger -- gegenüber zustehenden Forderung erklärt hat? Ist der Gläubiger zu solcher Aufrechnung befugt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403A1A0105
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