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Aktenzeichen VI 535/03

Datum 05.05.1904

Leitsatz Wie ist im § 34 Z.P.O. der Ausdruck "Prozeßbevollmächtigte" auszulegen? Ist der Gerichtsstand des § 34 nur für die Personen begründet, denen eine Prozeßvollmacht im Sinne des § 81 Z.P.O. erteilt worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746403A1B0109

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